BUßGELDER UND GESUNDHEITSGEFAHR: WORAUF SIE BEIM SAMMELN VON BäRLAUCH ACHTEN MüSSEN

Mit dem April beginnt jährlich die Saison des beliebten Bärlauchs. Wer diesen selbst sammeln möchte, muss allerdings einige Dinge beachten. Wir klären auf.

Obwohl er vereinzelt schon im März wachsen kann, ist beginnt die Hauptsaison des beliebten Bärlauchs in den meisten Fällen mit dem April und endet meist Anfang Mai mit der Blütezeit, zu welcher die Blätter stark an Aroma verlieren.

Der Bärlauch gehört zur Gattung Allium und ist mit Schnittlauch, Zwiebel und Knoblauch verwandt. Diese Verwandtschaft spiegelt sich auch im Geschmack der Pflanze wider. Denn die würzig-scharfen Blätter ähnelt einem milden Geschmack von Knoblauch, wodurch sie sich beispielsweise besonders für Aufstriche und Pasten eignen.

Darauf sollten Sie beim Sammeln von Bärlauch achten

Wer den Bärlauch selbst sammeln möchte, findet die Pflanze mit ihren 20 bis 30 Zentimeter langen, grünen Blätter meistens in größeren Flächen an schattigen Plätzen in Laubmisch- und Buchenwäldern. Allerdings sollten Sie beim Sammeln einige Dinge beachten.

Wo und wie viel Bärlauch Sie sammeln dürfen

Grundlegend haben alle Wälder in Deutschland einen Eigentümer, wie etwa den Staat oder Privatpersonen. Diesem Grundeigentümer gehören alle Bestandteile des Waldes - und damit auch die dort wachsenden Bärlauchpflanzen. Daher dürfen diese im Grunde nicht ohne Genehmigung des Eigentümers gepflückt werden.

Allerdings dürfen Waldbesucher nach der sogenannten "Handstraußregelung" des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 39, Absatz 3, BNatSchG) geringe Mengen Pilze, Blumen, Beeren und auch Bärlauchblätter für den Eigenbedarf mitnehmen.

Hohe Bußgelder drohen

Wer allerdings ohne entsprechende Genehmigungen mehr als die erlaubte Menge oder diese für die gewerbliche Nutzung pflückt, kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Die Höhe der Strafgelder hängt dabei von den jeweiligen Bundesländern ab. In Sachsen können hierfür beispielsweise bis zu 10.000 Euro Strafe drohen.

Bitte beachten Sie außerdem: Die Handstraußregelung gilt nicht für Stellen, an welchen ein Betretungsverbot herrscht, wie beispielsweise in Natur– und Vogelschutzgebieten oder Waldstücken mit Zäunen oder entsprechenden Verbotsschildern.

Gesundheitsgefahr durch Bärlauch

Des Weiteren sollten Sammelnde, wo vor auch das Bundesinstitut für Risikobewertung warnte, außerdem die starke Verwechslungsgefahr beim Bärlauch beachten. Denn: Die Blätter des Bärlauchs werden häufig mit den Blättern der für Menschen giftigen Pflanzen Maiglöckchen, Herbstzeitlosen oder Aronstab verwechselt.

Diese gefährlichen Doppelgänger wachsen zudem häufig in unmittelbarer Nähe des Bärlauchs. Während Maiglöckchen Übelkeit und Erbrechen auslösen können, kann der Verzehr eines Blatts von Herbstzeitlose oder Aronstab tödlich sein. Daher sollten Sie beim Pflücken besonders sorgfältig und achtsam sein. Wie Sie Bärlauch erkennen können, erfahren Sie unter anderem hier.

Wurmbefall beim Bärlauch

Wie auch das Robert-Koch-Institut warnte, besteht zudem beim Sammeln von Bärlauch ein Gesundheitsrisiko durch den Befall mit dem Fuchsbandwurm. Dieser Parasit findet sich im Kot von befallenen Füchsen. Durch den Verzehr von verunreinigten Waldfrüchten und Pflanzen kann er vom Menschen aufgenommen werden und die Krankheit Echinokokkose auslösen.

Bei dieser handelt es sich um eine meldepflichtige Infektionskrankheit mit zum Teil lebensbedrohlichen Folgen. Zu den Symptomen gehören unter anderem Bauch- und Brustschmerzen, Gelb- und Nesselsucht sowie die Bildung von Zysten in Leber und Lunge.

Daher sollten Sie den Bärlauch, aber auch andere Waldfrüchte, die nah am Boden wachsen, vor dem Verzehr gründlich abwaschen und Ihre Hände anschließend gut reinigen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte gesammelte Waldfrüchte und Bärlauch nur in gekochter Form verzehren.

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